Rechtsprechung
LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Embryonenschutz: Herausgabe von imprägnierten Eizellen nach dem Tode des Ehemannes; Strafbarkeit des behandelnden Arztes
- beck-blog
Herausgabeanspruch auf Eizellen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Menschliche Keimzellen (Gameten) sind vor der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle, anders als Embryonen, als Sache anzusehen und grundsätzlich eigentumsfähig; Behandlung von menschlichen Keimzellen (Gameten) als Sache und entsprechende Eigentumsfähigkeit; Auswirkung ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Eizellen-Streit könnte vor Verfassungsgericht kommen
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09
- OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 686
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, bei Androhung von Freiheitsstrafe auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Freiheit der Person durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dass eine Strafnorm dem Schutz anderer oder der Allgemeinheit dient (BVerfGE 90, 145; BVerfG, NJW 2008, 1137).Bei der Beurteilung der Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der erstrebten Ziele sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Gemeinschaft drohenden Gefahren steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu, welcher vom Bundesverfassungsgericht je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (BVerfGE 90, 145).
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, bei Androhung von Freiheitsstrafe auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Freiheit der Person durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dass eine Strafnorm dem Schutz anderer oder der Allgemeinheit dient (BVerfGE 90, 145; BVerfG, NJW 2008, 1137). - BGH, 16.10.2007 - XI ZR 132/06
Anwendung des VerbrKrG auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt zu einem …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09
Es ist anerkannt, dass von einer rechtlichen Unmöglichkeit der Leistung auch dann ausgegangen werden kann, wenn die Verpflichtung des Schuldners auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet ist, den die Rechtsordnung nicht anerkennt (BGH, NJW 2008, 1070).
- OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09
Zulässigkeit der weiteren Verwendung imprägnierter Eizellen nach dem Tode des …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.08.2009 ( 2 O 111/09) abgeändert und die Beklagte verurteilt, die neun unter dem Namen der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes S. S. eingelagerten befruchteten kryokonservierten Eizellen an die Klägerin herauszugeben. - OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
Anspruch auf Herausgabe kryokonservierter Spermaproben von verstorbenem Ehemann
Es mag durchaus kontrovers diskutiert werden, ob, wie das Landgericht Neubrandenburg in seinem Urteil vom 12.08.2009 (2 O 111/09, zitiert nach Juris, Rn. 38) ausführt, bereits eine ernsthafte Befürchtung von Fehlentwicklungen des zu zeugenden Kindes die Wertung des Gesetzgebers unter Berücksichtigung des bestehenden Beurteilungsspielraums als in jeder Hinsicht verfassungsrechtlich unbedenklich erscheinen lässt und ausreicht, um hier gleichsam eine relevante Gefahrenlage, die den Erlass von Strafgesetzen rechtfertigt, zu sehen. - LG Bonn, 19.10.2016 - 1 O 42/16
Zustimmung zur Weiterkultivierung und Transfer von zwei in einer …
Erst damit ist die Befruchtung abgeschlossen (vgl. LG Neubrandenburg, Urteil vom 12.08.2009, Az. 2 O 111/09, zitiert nach juris). - LG Darmstadt, 28.08.2019 - 8 O 166/18
Kein Anspruch der Frau auf Herausgabe einer imprägnierten Eizelle nach dem Tode …
Es wird nicht verkannt, dass das LG Neubrandenburg mit Urteil vom 12.08.2009 (Az. 2 O 111/09; abgedruckt FamRZ 2010, 686 ff.; ohne weitere inhaltliche Befassung mit dieser Rechtsfrage insoweit bestätigt vom OLG Rostock mit Urteil vom 07.05.2010; Az. 7 U 67/09; abgedruckt u.a. FamRZ 2010, 1117 ff.; beide im Langtext zit. nach juris) entschieden hat, dass das Eigentum an einer imprägnierten Eizelle allein bei der Frau liege, zu deren Körper die imprägnierte Eizelle vor der Abtrennung oder Absonderung gehört hat.